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   VG Karlsruhe, 01.02.2006 - 6 K 331/05   

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https://dejure.org/2006,28455
VG Karlsruhe, 01.02.2006 - 6 K 331/05 (https://dejure.org/2006,28455)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2006 - 6 K 331/05 (https://dejure.org/2006,28455)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 6 K 331/05 (https://dejure.org/2006,28455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abschiebungskosten; Auslandszeuge; Beweisantizipation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines in Deutschland lebenden, bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen zur Übernahme der Ausreisekosten seines mit einem Besuchsvisum eingereisten Neffen bei deren Übernahme durch eine Verpflichtungserklärung; Vernehmung eines Auslandszeugen trotz einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01

    Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; zeitlicher und organisatorischer Aufwand;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.02.2006 - 6 K 331/05
    Bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines Zeugen im Ausland gebietet, sind neben der Bedeutung der Entscheidung für die Prozessbeteiligten (etwa Höhe des streitigen Geldbetrags, Grundrechtsrelevanz der streitgegenständlichen Maßnahme) der Beweiswert des Beweismittels vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisherigen Sachverhaltsaufklärung einerseits und der zeitliche und organisatorische Aufwand einer Aufklärungsmaßnahme mit den damit verbundenen Nachteilen durch die Verzögerung des Verfahrens andererseits unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abzuwägen (im Anschluss an BGH, Beschl v 25.04.2002 - 3 StR 506/01 -, NJW 2002, 2403).

    Dabei ist es dem Gericht erlaubt und aufgegeben, das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme zugrunde zu legen; das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt nicht (st.Rspr. des BGH: Urt. v. 18.01.1994 - 1 StR 745/93 -, NJW 94, 1484; Beschl. v. 25.04.2002 - 3 StR 506/01 -, NJW 2002, 2403).

    Vor diesem Hintergrund sind bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung von Auslandszeugen gebietet, neben der Bedeutung der Entscheidung für die Prozessbeteiligten (etwa Höhe des streitigen Geldbetrags, Grundrechtsrelevanz der streitgegenständlichen Maßnahme) der Beweiswert des Beweismittels vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisherigen Sachverhaltsaufklärung und der zeitliche und organisatorische Aufwand eine Aufklärungsmaßnahme mit den damit verbundenen Nachteilen durch die Verzögerung des Verfahrens andererseits unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abzuwägen (vgl. zur entsprechenden Abwägungsentscheidung im Strafprozess: BGH, Beschl. v. 25.04.2002, aaO.).

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.02.2006 - 6 K 331/05
    § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO bzw. der zugrunde liegende Rechtsgedanke ist im Verwaltungsprozess auch anwendbar (vgl. etwa für den Asylprozess: BVerwG, Beschl. v. 27.03.2000 - 9 B 518.99 -, InfAuslR 2000, 412; für den sonstigen Verwaltungsrechtsprozess: VG Stuttgart, Urt. v. 09.07.2004 - 18 K 1474/04 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.02.2006 - 6 K 331/05
    Dabei ist es dem Gericht erlaubt und aufgegeben, das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme zugrunde zu legen; das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt nicht (st.Rspr. des BGH: Urt. v. 18.01.1994 - 1 StR 745/93 -, NJW 94, 1484; Beschl. v. 25.04.2002 - 3 StR 506/01 -, NJW 2002, 2403).
  • VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04

    Tatsachenbehauptungen im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.02.2006 - 6 K 331/05
    § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO bzw. der zugrunde liegende Rechtsgedanke ist im Verwaltungsprozess auch anwendbar (vgl. etwa für den Asylprozess: BVerwG, Beschl. v. 27.03.2000 - 9 B 518.99 -, InfAuslR 2000, 412; für den sonstigen Verwaltungsrechtsprozess: VG Stuttgart, Urt. v. 09.07.2004 - 18 K 1474/04 -, zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 13.10.2020 - 12 K 521.19

    Erteilung von Visa zum Familiennachzug

    Es darf daher bei seiner Entscheidung prognostisch berücksichtigen, welche Ergebnisse von der beantragten Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese zu würdigen wären (vgl. insgesamt hierzu VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 21. Februar 2012 - VG 8 K 256/09 -, BeckRS 2012, 50400; VG Karlsruhe, Urteil vom 1. Februar 2006 - 6 K 331/05 -, juris, Rn. 29f.).

    Kommt das Gericht dabei unter Berücksichtigung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme zu dem Resultat, dass ein Einfluss auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen ist, wenn der Auslandszeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, kann von einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts Abstand genommen werden (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 1. Februar 2006 - 6 K 331/05 -, juris, Rn. 30; Vierhaus, Beweisrecht im Verwaltungsprozess, 2011, Rn. 172).

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